Das Bundeskabinetts streicht ab 2019 im Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD den Steuervorteil für Autogas!
Datum: Donnerstag, dem 16. Februar 2017
Thema: Autogas News & Infos


Zur Kappung des Steuervorteils für Autogas:

Berlin (ots) - Deutscher Verband Flüssiggas appelliert an den Deutschen Bundestag!

Der gestern (15. Februar 2017) gefasste Beschluss des Bundeskabinetts zum Energiesteuergesetz streicht ab 2019 den Steuervorteil für Autogas.

"Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, diesen Beschluss zu korrigieren", kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG).

Er stehe im Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Darüber hinaus ignoriere er den Klimaschutzplan 2020 sowie den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Juli 2015, der ebenfalls für eine Fortsetzung des Steuervorteils aller Gaskraftstoffe votiert habe.

Die Bundesregierung enttäusche mit ihrem Beschluss das Vertrauen von 480.000 Autogas-Nutzern in Deutschland. Ihnen sei jahrelang immer wieder signalisiert worden, dass die steuerliche Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus verlängert werde.

Auch angesichts der ehrgeizigen politischen Ziele zur Luftreinhaltung und Treibhausgasreduktion sei die Entscheidung nicht erklärbar.

"Eine erst kürzlich vorgelegte Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes belegt: Autogas-Pkw sind Diesel-Fahrzeugen unter realen Fahrbedingungen beim Stickoxidausstoß deutlich überlegen und schlagen moderne Benziner beim Feinstaub um Längen", erläuterte Scharr.

Auch zur Treibhausgasreduktion trage Autogas signifikant bei: Im Vergleich zu fossilen Benzin-Kraftstoffen spare der Alternativkraftstoff 21 Prozent CO2 ein, im Vergleich zu fossilen Diesel-Kraftstoffen 23 Prozent CO2 pro Energieeinheit.

Der DVFG werde sich weiter intensiv für die Fortsetzung der steuerlichen Begünstigung von Autogas engagieren, bekräftigte Scharr.

Energieträger Flüssiggas: Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig.

Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:

Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

Original-Content von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V., übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante News zum Thema gibt es hier.)

(Ein Forum zum Thema Autogas gibt es hier.)

(Kleinanzeigen rund um das Thema Autogas gibt es hier.)

(Eine Foto-Galerie zum Thema Autogas gibt es hier.)

(Videos zum Thema Autogas finden sich hier.)

Autogas vor dem Aus?
(Youtube-Video, SÄLZER.TV, Standard-YouTube-Lizenz, 13.02.2017):

"Fast eine halbe Million Autos fahren mit flüssigem Autogas - umweltfreundlich und mit 60 Cent pro Liter auch sehr preiswert. Noch. Denn der Steuervorteil für Autogas soll im nächsten Jahr vorzeitig gekappt werden."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/112641/3562239, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zur Kappung des Steuervorteils für Autogas:

Berlin (ots) - Deutscher Verband Flüssiggas appelliert an den Deutschen Bundestag!

Der gestern (15. Februar 2017) gefasste Beschluss des Bundeskabinetts zum Energiesteuergesetz streicht ab 2019 den Steuervorteil für Autogas.

"Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, diesen Beschluss zu korrigieren", kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG).

Er stehe im Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Darüber hinaus ignoriere er den Klimaschutzplan 2020 sowie den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Juli 2015, der ebenfalls für eine Fortsetzung des Steuervorteils aller Gaskraftstoffe votiert habe.

Die Bundesregierung enttäusche mit ihrem Beschluss das Vertrauen von 480.000 Autogas-Nutzern in Deutschland. Ihnen sei jahrelang immer wieder signalisiert worden, dass die steuerliche Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus verlängert werde.

Auch angesichts der ehrgeizigen politischen Ziele zur Luftreinhaltung und Treibhausgasreduktion sei die Entscheidung nicht erklärbar.

"Eine erst kürzlich vorgelegte Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes belegt: Autogas-Pkw sind Diesel-Fahrzeugen unter realen Fahrbedingungen beim Stickoxidausstoß deutlich überlegen und schlagen moderne Benziner beim Feinstaub um Längen", erläuterte Scharr.

Auch zur Treibhausgasreduktion trage Autogas signifikant bei: Im Vergleich zu fossilen Benzin-Kraftstoffen spare der Alternativkraftstoff 21 Prozent CO2 ein, im Vergleich zu fossilen Diesel-Kraftstoffen 23 Prozent CO2 pro Energieeinheit.

Der DVFG werde sich weiter intensiv für die Fortsetzung der steuerlichen Begünstigung von Autogas engagieren, bekräftigte Scharr.

Energieträger Flüssiggas: Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig.

Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

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Autogas vor dem Aus?
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"Fast eine halbe Million Autos fahren mit flüssigem Autogas - umweltfreundlich und mit 60 Cent pro Liter auch sehr preiswert. Noch. Denn der Steuervorteil für Autogas soll im nächsten Jahr vorzeitig gekappt werden."



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