Für eine Verlängerung der steuerlichen Ermäßigung von Autogas: Der Flüssiggasversorger PROGAS begrüßt die Stellungnahme des Bundesrats!
Datum: Donnerstag, dem 13. April 2017
Thema: Autogas News & Infos


In die Diskussion um die steuerliche Ermäßigung von Autogas (LPG) ist erneut Bewegung gekommen.

Nachdem die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für ein vorzeitiges Auslaufen der Steuervorteile des alternativen Kraftstoffs zum Jahr 2018 vom Bundeskabinett beschlossen wurden, befürwortete der Bundesrat am 31. März deren Fortführung bis Ende 2023.

Ebenso wie der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt das Dortmunder Unternehmen PROGAS GmbH & Co KG die Stellungnahme des Bundesrats.

"Die Aussagen des Bundesrats unterstreichen die Bedeutung von Autogas als besonders umweltschonenden Kraftstoff. Wir schließen uns dabei der Position des DVFG-Vorsitzenden Rainer Scharr an", sagt PROGAS-Marketingleiter Christian Osthof.

In die Diskussion um die steuerliche Ermäßigung von Autogas (LPG) ist erneut Bewegung gekommen.

Nachdem die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für ein vorzeitiges Auslaufen der Steuervorteile des alternativen Kraftstoffs zum Jahr 2018 vom Bundeskabinett beschlossen wurden, befürwortete der Bundesrat am 31. März deren Fortführung bis Ende 2023.

Ebenso wie der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt das Dortmunder Unternehmen PROGAS GmbH & Co KG die Stellungnahme des Bundesrats.

"Die Aussagen des Bundesrats unterstreichen die Bedeutung von Autogas als besonders umweltschonenden Kraftstoff. Wir schließen uns dabei der Position des DVFG-Vorsitzenden Rainer Scharr an", sagt PROGAS-Marketingleiter Christian Osthof.





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